Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit der Anmeldung für Tiere, kommt ein Tiervertrag zwischen Maggy's Mobiler Katzenservice Unna zustande.
Malgorzata Schrade
Ahornstrasse 9
59423 Unna
Tel.: 0177-9756396
Finanzamt Dortmund - Unna
USt-ID: 316/5909/7326
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Kunden und Maggy's Mobiler Katzenservice Unna im Rahmen der Kleintierbetreuung. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§2 Leistungen
Die Betreuung umfasst folgende Leistungen:
- Fütterung und Versorgung
- Fellpflege
- Medikamentengabe (wenn es dem Tier gerecht ist)
- Weitere individuelle Leistungen laut Betreuungsvertrag
§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch beiderseitige schriftliche Zustimmung zur Betreuungsvereinbarung zustande. Mündliche Absprachen sind nicht bindend.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis von Maggy's Mobiler Katzenservice Unna.
Die Zahlung erfolgt in zwei Teilen:
• 50% des Gesamtbetrags bei Vertragsabschluss
• 50% bei Beginn der Betreuungsleistung, durch Übergabe des Tieres bzw. innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsstellung
Die Zahlung kann per Überweisung oder in bar erfolgen, wie individuell vereinbart.
§5 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Tier zu machen (z. B. Gesundheitszustand, Verhalten).
Das Tier muss geimpft und entwurmt sein.
§6 Haftung
Die Betreuung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
Eine Haftung für Schäden oder den Tod des Tieres wird nicht übernommen.
Für falsche Angaben des Kunden oder vom Tier verursachte Schäden haftet der Kunde.
§ 7 Stornierung durch den Kunden
Stornierungen sind bis 30 Tage vor dem Betreuungstermin kostenfrei.
Bei einer Stornierung
- ab 30 Tage vor dem Termin werden 25 % des vereinbarten Betrags fällig,
- ab 14 Tage vor dem Termin 50 %,
- ab 7 Tage vor dem Termin 75 %,
- ab 3 Tage vor dem Termin 100 %.
§8 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
§9 Erkrankung des Tieres während der Betreuung
Bei akuter Erkrankung oder Verletzung informiert der Betreuer den Kunden umgehend.
Bei Unerreichbarkeit des Kunden dürfen notwendige tierärztliche Maßnahmen ergriffen werden.
Alle entstehenden Kosten trägt der Kunde.
Eine Haftung für gesundheitliche Schäden besteht nur bei grober Fahrlässigkeit.
§10 Vorbestehende und ansteckende Krankheiten
Der Kunde ist verpflichtet, bekannte Krankheiten, Allergien oder Risiken vorab mitzuteilen.
Tiere mit ansteckenden Krankheiten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung betreut werden.
Der Betreuer behält sich vor, die Betreuung abzubrechen, wenn Symptome einer Infektion auftreten.
Für daraus entstehende Reinigung, Desinfektion oder Gesundheitsrisiken haftet der Kunde.
§11 Rücktritt bei ansteckenden Krankheiten
Der Betreuer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Betreuung sofort zu beenden, wenn das Tier Symptome einer ansteckenden Krankheit zeigt.
Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, das Tier umgehend zu übernehmen oder anderweitig unterzubringen.
Bereits gezahlte Beträge werden anteilig – abzüglich erbrachter Leistungen und entstandener Kosten – erstattet.
Weitere Ansprüche seitens des Kunden bestehen nicht.
§12 Erkrankung oder Ausfall des Tierbetreuers
Im Krankheits- oder Verhinderungsfall des Betreuers wird der Kunde umgehend informiert.
Bereits bezahlte, nicht erbrachte Leistungen werden rückerstattet.
Ersatzbetreuung kann nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung oder Verfügbarkeit gestellt werden.
§13 Haftung und Todesfall
Die Tierbetreuung haftet nicht für den Tod eines Tieres, der während der Betreuungszeit eintritt, es sei denn, der Todesfall ist nachweislich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Tierbetreuung oder ihrer Mitarbeiter zurückzuführen. Bei durch Krankheit oder Unfall verstorbenen Tieren kann, sofern keine Pflichtverletzung vorliegt, kein Schadensersatz verlangt werden.
§14 Veterinärversorgung und Tod
Der Betreuer ist befugt, im Notfall, insbesondere bei plötzlicher schwerer Erkrankung oder einem Unfall, einen Tierarzt aufzusuchen. Die dabei entstehenden Kosten (Behandlung, Medikamente etc.) trägt der Tierhalter. Sollte das Tier vor oder während des Tierarztbesuches versterben, ist der Betreuer berechtigt, das Tier zunächst in der Praxis oder einer Tierklinik zur Aufbewahrung zu belassen.
§15 Benachrichtigungspflichten
Im Falle des Todes des Tieres wird der Tierhalter oder die vom Tierhalter benannte Notfallperson unverzüglich telefonisch oder schriftlich benachrichtigt. Ist der Tierhalter oder die Notfallperson nicht erreichbar, trifft der Betreuer die notwendigen Maßnahmen zur würdevollen Aufbewahrung des Tieres auf Kosten des Tierhalters.
§16 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Unna
